Wir betreuen Sie bei sämtlichen Vermietungs-sachverhalten, um alle möglichen Aufwendungen absetzen zu können, die zur Senkung Ihrer Steuerbelastung beitragen.
Ein besonderes Augenmerk ist auf die Abschreibung, Instandhaltung und Instandsetzung zu legen bzw. auch auf die steuerlichen Begünstigungen im Falle einer Übertragung des Mietgegenstandes.
Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zählt die Vermietung und Verpachtung von unbeweglichen Vermögen, insbesondere von Grundstücken, Gebäuden und Gebäudeteilen (z.B. von Wohnungen, Geschäftsräumen und Reklameflächen aber auch aus der Vermietung eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung, aus der Untervermietung einzelner Räume und aus der Privatzimmervermietung bis zu zehn Fremdbetten).
Unsere Klienten
- Grundstücks- und Immobilienverwertungs GmbH
- Vermietungsgemeinschaft (Vermietung einer Wohnung, die im Eigentum zweier Personen steht, als Büro)
- Wohnhausvermietung
- Vermietung einer Lagerhalle