Vor allem zu Beginn der selbständigen Tätigkeit treten viele Fragen im Zusammenhang mit der Belegorganisation, Buchhaltung oder Sozialversicherung auf. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Belege richtig ordnen, ein Fahrtenbuch führen und welche Formulare und Förderungen für Sie in Frage kommen, um die Steuer zu optimieren. Falls Sie Kosten sparen wollen, geben wir Ihnen gerne Hilfestellung bei der Aufbereitung Ihrer Unterlagen. Wir stellen für Sie eine Steuerberechnung für verschiedene Einkommenshöhen an, damit Sie wissen, mit welcher Steuerbelastung bei welchem Einkommen zu rechnen ist. So können Sie planen und rechtzeitig vorsorgen.

Zu diesen Einkünften zählen wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und erzieherische Tätigkeiten genauso wie Ziviltechniker, Ärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder, Unternehmensberater, Ziviltechniker, Journalisten, Dolmetscher, Übersetzer, Hebammen etc. Aber auch die Vermögensverwaltung (Hausverwalter, Aufsichtsrat) und mehr als 25 % beteiligte Gesellschafter Geschäftsführer sind dieser Einkunftsart zuzuordnen.

 

Unsere Klienten

  • Autor
  • Künstler
  • Atelier
  • Fotograf
  • Musiker
  • Tierarzt
  • Gesellschafter Geschäftsführer
  • Rechtsanwalt
  • Internist
  • praktischen Arzt – Allgemeinmediziner
  • Neurochirurgen
  • Lungenfacharzt

 

Steuertipps

Die Abgrenzung der Einkünfte als Freiberufler bzw. als Selbständiger zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb ist besonders wichtig, da bei den Freiberuflern/Selbständigen keine Buchführungspflicht besteht. Der Gewinn wird daher mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt.

In diesem Bereich muss man abwägen ob es besser ist eine vollständige Einnahmen Ausgaben Rechnung zu machen, oder ob die Möglichkeit der Pauschalierung (bestimmte Ausgaben oder den Gewinn pauschal zu ermitteln) von Vorteil wäre.

Auch bei der Umsatzsteuer muss man vergleichen was für jeden Steuerpflichtigen besser ist, ob er als Kleinunternehmer (Jahresumsatz netto < 30.000 EUR) auf die Abfuhr der Umsatzsteuer verzichtet, dafür aber auch keine Vorsteuern in Abzug bringen kann oder nicht.

Der Großteil der Freiberufler unterliegt der gewerblichen Sozialversicherung. Für einige Gruppen von Freiberuflern (Wirtschaftstreuhänder, Tierärzte, freiberuflich tätige Ärzte, Apotheker & Patentanwälte, Rechtsanwälte & Zivilingenieure) besteht jedoch die Möglichkeit sich aus der Krankenversicherung und/oder Pensionsversicherung ausnehmen zu lassen, wenn ihre gesetzliche, berufliche Vertretung (Kammer) eine gleichartige Leistung anbieten. Um eine optimale Lösung zwischen dem privatrechtlichen Gruppenvertrag und der gesetzlichen Krankenversicherung zu finden, muss man die verschiedenen Merkmale (Leistungskatalog, Vergütungen, Beiträge und Prämien) gegenüberstellen.