Der Bezug von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft ist vor allem wegen der Möglichkeit der Pauschalierung steuerlich vorteilhaft.
Welche Gewinnermittlungsart (Buchführung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Teilpauschalierung oder Vollpauschalierung) anzuwenden ist, ist von der Umsatzhöhe und der Höhe des Einheitswertes des Betriebes abhängig.
Wir helfen Ihnen bei der Überlegung welche Gewinnermittlungsart angewendet werden soll um das steuerlich optimale Ergebnis zu erzielen und beraten Sie gerne im Zusammenhang mit der Beitragsgrundlagenoption bei der Sozialversicherung der Bauern.
Folgende Tätigkeiten führen primär zu land- und forstwirtschaftlichen Einkünften:
- Pflanzenwirtschaft: Landwirtschaft (insbesondere Ackerbau und Grünland), Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen
- Tierzucht und Tierhaltung: wobei hier Voraussetzung ist, dass entweder überwiegend eigene Futtermittel verwendet werden oder bestimmte „Vieheinheiten“ nicht überschritten werden
- Einkünfte aus Binnenfischerei, Fischzucht, Teichwirtschaft sowie Bienenzucht: hier ist der Zusammenhang mit einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb nicht erforderlich.
- Jagd: Einkünfte aus der Jagd, wenn diese mit dem Betrieb einer Land- oder Forstwirtschaft zusammenhängen.
Unsere Klienten
- Landwirte mit Ackerbau und Grünlandflächen mit Voll- und Teilpauschalierungen
- Freilandrosenzucht
- Gärtnerei