Wir erstellen für Ihr Unternehmen die Buchhaltung (auf Wunsch mit integrierter Kostenrechnung) und lassen Ihnen monatlich eine Aufstellung über Ihre Geschäftslage zukommen, damit Sie eine Überblick über Ihre aktuellen Geschäftsverläufe haben (durch Gegenüberstellung Ihrer Einnahmen und Ausgaben mittels Einnahmen-Ausgaben Rechnung). Die Erstellung Ihrer Steuererklärungen erfolgt einmal jährlich, aber bereits unterjährig halten wir Ihr Ergebnis im Auge um Sie über eventuelle Steuernachzahlungen rechtzeitig informieren zu können.

Um Kosten zu sparen, können Sie gerne selber ihre Belegorganisation, Buchhaltung, Einnahmen-Ausgaben Rechnung, etc. erstellen. Wir unterstützen Sie gerne dabei, geben Ihnen hilfreiche Tipps und helfen Ihnen bei auftretenden Fragen weiter.

 

Unsere Klienten

  • Werbegraphiker
  • Technischer Konsulent
  • Reisebüro
  • Elektrotechnik & Hausbetreuungs OG
  • Warenhandels GmbH
  • Handelsvermittlung
  • Import und Export GmbH
  • Fußpflegerin
  • pauschalierter Land- und Forstwirt
  • Frisör
  • Softwareentwicklungs-unternehmen
  • Gastwirtschaft
  • Frühstückspension
  • Kaffeehaus
  • Internationaler Konsulent für Maschinenbau
  • Heuriger
  • EDV Beratung
  • Handelsvertreter
  • Wimpernverlängerung
  • Entwicklung, Produktion und Handel mit Rosen
  • Trafik
  • Spedition
  • Verlags- und Informations GmbH
  • Elektroinstallateur
  • Metallarbeiten und Beleuchtungskörper GmbH
  • Projektentwicklung und –management GmbH
  • Werbeagentur
  • Sachverständiger
  • KFZ Werkstatt
  • Babyshop
  • Kunststofftechnik GmbH
  • Tiernahrungshandels GmbH
  • Medienproduktions GmbH
  • Sanatorium – Krankenanstalt GmbH
  • Verfahrenstechnik & Industriearmaturen GmbH
  • Abfallentsorgungsgeräte Produktion- und Handels GmbH

 

Steuertipps

Für Klein- und Mittelbetriebe ist vor allem zu Beginn der Gründung wichtig sämtliche Förderungen und Begünstigungen in Anspruch zu nehmen. (Befreiungen von bestimmten Gebühren und Abgaben, Zuschüsse zu Weiterbildungsmaßnahmen, günstige geförderte Kredite, etc.

Eine wichtige Entscheidung aus steuerlicher Sicht ist auch ob eine Einnahmen-Ausgaben Rechnung erstellt werden muss oder eine Bilanz. Wobei man auch freiwillig eine Bilanz erstellen kann (freiwillige Buchführung). Die Wahl der Rechtsform sollte gut überlegt werden, da diese verschiedenste Verpflichtungen, steuerliche Auswirkungen und Begünstigungen mit sich bringt.

Die ungefähre Berechnung der zu erwartenden Nachzahlung/Gutschrift an Einkommensteuer und Sozialversicherung sollten bereits zu Beginn der Tätigkeit abgeschätzt werden, um dafür rechtzeitig vorsorgen zu können.

Im Bereich der Umsatzsteuer gibt es einige sehr wichtige Punkte, die von Beginn an richtig gemacht werden sollten, um steuerliche Begünstigungen oder den Vorsteuerabzug nicht zu verlieren (Rechnungsmerkmale, Überprüfung der UID Nummer des Geschäftspartners, etc.).

Bei der eigenen Sozialversicherung des Unternehmers gibt es vor allem zu Beginn der gewerblichen Tätigkeit ein paar Begünstigungen (Jungunternehmer-Regelung und Kleinstunternehmer-Regelung), die man in Betracht ziehen sollte. Des Weiteren besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Zusatzversicherung in der Krankenversicherung und einer Höherversicherung in der Unfallversicherung. Ob diese für einen relevant sind oder nicht, kommt auf die jeweilige Situation an. Beim Zusammentreffen von zwei verschiedenen Sozialversicherungsverhältnissen (wenn jemand ein Dienstverhältnis hat und nebenbei ein Unternehmen betreibt) braucht man nicht bei beiden Tätigkeiten die vollen Beiträge bezahlen, hier kann man eine Differenzvorschreibung beantragen um Geld zu sparen.